Nutzungsbedingungen


1. GELTUNGSBEREICH UND DEFINITIONEN

1.1 Diese Allgemeinen Bedingungen für die Nutzung der Plattform Partbox – diese Bedingungen nachfolgend „Partbox-NB“ genannt – gelten für die Nutzung der webbasierten Plattform für 3D-Druckjobs der Schubert Additive Solutions GmbH m it Sitz in Crailsheim – diese nachfolgend „SAS“ genannt – durch den Vertragspartner – dieser nachfolgend „Nutzer“ genannt.

1.2 Auf „www.partbox.eu“ stellt SAS dem Nutzer eine Online-Plattform zur Verfügung – nachfolgend die „Plattform“ genannt –, über die insbesondere auf ein virtuelles Teilelager zugegriffen werden kann. Die dort verfügbaren Druckdateien der virtuell gelagerten Teile können über die Plattform auf 3D-Druckern des Nutzers produziert werden.

1.3 Die auf der Plattform vorhandenen Funktionalitäten, Dienste und Leistungen werden im Folgenden zusammenfassend „Funktionen“ genannt. Die Partbox-NB gelten auch für die Nutzung dieser Funktionen durch den Nutzer.



2. ÄNDERUNGEN DER PARTBOX-NB

2.1 SAS kann die Partbox-NB jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb des bestehenden Vertragsverhältnisses unter Einhaltung des nachfolgenden Verfahrens ändern.

2.2 Über Änderungen der Partbox-NB wird SAS den Nutzer mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen per E-Mail oder in dem hierfür vorgesehenen Bereich der Plattform in Kenntnis setzen.
Der Nutzer kann den Änderungen innerhalb von 4 Wochen ab Zugang der Mitteilung hierüber schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch und setzt der Nutzer die Nutzung der Plattform nach Ablauf der Widerspruchsfrist fort, so gelten die Änderungen für die Nutzung ab Fristablauf als wirksam vereinbart.



3. ZUGANG ZU DER PLATTFORM; ANMELDUNG; VERANTWORTUNG FÜR DIE ZUGANGSDATEN

3.1 Der Zugang zu der Plattform und die Nutzung der darauf verfügbaren Funktionen sind überwiegend erst nach Anmeldung (Log-In) des Nutzers durch Eingabe der Zugangsdaten möglich.

3.2 Der Nutzer kann von SAS für ihn personalisierte Zugangsdaten erhalten.

3.3 Der Zugang zu der Plattform und die Nutzung der darauf verfügbaren Funktionen sind dem Nutzer allein in seiner Eigenschaft als gewerblich und/oder selbständig beruflich handelnde natürliche oder juristische Person gestattet (Unternehmer i. S. d. § 14 BGB).
Verbrauchern (i. S. d. § 13 BGB) sind der Zugang zu der Plattform sowie die Nutzung der dort verfügbaren Funktionen ausdrücklich untersagt.

3.4 Ist der Nutzer eine juristische Person, so dürfen (i) die Anmeldung auf der Plattform und (ii) deren Nutzung ausschließlich durch solche natürlichen Personen erfolgen, die hierzu durch den Nutzer ermächtigt wurden (z. B. Mitarbeiter des Nutzers) und insofern zur Nutzung der Plattform mit Wirkung für und gegen den Nutzer befugt sind.

3.5 Es liegt in der Verantwortung des Nutzers,

  • seine Zugangsdaten geheim zu halten und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen, sowie
  • sicherzustellen, dass die Nutzung der Plattform und der darauf verfügbaren Funktionen ausschließlich durch den Nutzer bzw. durch die von ihm hierzu berechtigten Personen erfolgt.

Der Nutzer haftet für jedwede Nutzung und/oder sonstige Aktivität, die unter Verwendung s einer Zugangsdaten durchgeführt wird.
Steht zu befürchten, dass unbefugte Dritte von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben oder erlangen werden, so hat der Nutzer SAS unverzüglich zu informieren.



4. NUTZUNG; NUTZUNGSVERBOTE; DRITTFUNKTIONEN; 3D-DRUCK

4.1 Die Berechtigung des Nutzers nach diesen Partbox-NB beschränkt sich auf den Zugang zu der Plattform und auf die Nutzung der darauf verfügbaren Funktionen zu eigenen internen Zwecken des Nutzers während der Vertragslaufzeit und gemäß den Bestimmungen dieser Partbox-NB.

4.2 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist dem Nutzer jede kommerzielle oder gewerbliche Verwendung der Plattform untersagt. Ebenso ist untersagt jegliche Eröffnung des Zugangs zu der Plattform gegenüber Wiederverkäufern oder sonstigen Dritten sowie jede anderweitige Durchreichung von auf der Plattform verfügbaren Funktionen an Dritte.

4.3 Auf der Plattform können auch Funktionen verfügbar sein, die verantwortlich von Dritten bereitgestellt und erbracht werden (z. B. von Unternehmen der Schubert-Gruppe).
Soweit für solche Funktionen abweichende Regelungen gelten, wird der Nutzer hierauf vor dem Zugang zu der jeweiligen Funktion ausdrücklich hingewiesen. Der Zugang wird in der Regel erst dann möglich, wenn der Nutzer den abweichenden Regelungen ausdrücklich zugestimmt hat.

4.4 Soweit Druckdateien über die Plattform an 3D-Drucker gesendet werden können, ist der Nutzer für den einwandfreien Zustand seiner 3D-Drucker verantwortlich. Insbesondere hat er die durch den Hersteller vorgegebenen Wartungsintervalle sowie die sonstigen druckerspezifischen Herstellervorgaben zu beachten. Ebenso durch den Nutzer zu beachten sind die zu der jeweiligen Druckdatei etwaig gehörenden Zusatzinformationen (z. B. innerhalb eines von SAS verfügbar gemachten Datenblattes).
Jeweils vor der Initiierung des Druckvorganges hat sich der Nutzer von dem einwandfreien Zustand des 3D-Druckers zu überzeugen.
Über die Plattform kann der Status des Drucks überwacht werden. Der Nutzer hat in eigener Verantwortung für einen störungsfreien Prozessablauf zu sorgen. Vor dem Einsatz der gedruckten Teile sind diese durch den Nutzer zu überprüfen.



5. ELEKTRONISCHER GESCHÄFTSVERKEHR

5.1 Soweit innerhalb der Plattform Funktionen im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs verfügbar sind (z. B. die Möglichkeit zur Bestellung von Produkten wie Druckern oder Druckmaterial und/oder der Bezug von Leistungen wie Consulting- oder Wartungsleistungen), so richten sich auch diese Funktionen allein an den Nutzer in seiner Eigenschaft als gewerblich und/oder selbständig beruflich handelnde Person (Unternehmer i. S. d. § 14 BGB).

5.2 Soweit innerhalb der Plattform Produkte und/oder Leistungen von SAS und/oder von Dritten dargestellt werden, versteht sich diese Darstellung nicht als verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags, sondern nur als unverbindlicher Online-Katalog.

5.3 Innerhalb der Plattform angegebene Preise und Vergütungen sind im Zweifel unverbindliche Preisempfehlungen.

5.4 Soweit der Nutzer über die Plattform Angebote von SAS oder von Dritten anfordern und/oder kostenpflichtige Produkte oder Leistungen bestellen oder beauftragen kann, so bestimmen sich die diesbezüglichen Modalitäten sowie das Verfahren zum Vertragsabschluss jeweils vorrangig nach den jeweiligen Darstellungen innerhalb der Plattform, im Übrigen nach den Regelungen dieser Partbox-NB.



6. BEREITSTELLUNG UND NUTZUNG VON INHALTEN; NUTZUNGSRECHTE

6.1 Innerhalb der Plattform stehen Druckdateien und sonstige Materialien (z.B. Druck- und/oder Qualitätsprüfanleitungen, Konformitätserklärungen) – nachfolgend zusammenfassend „Inhalte“ genannt – zum Zugriff und/oder zum Herunterladen („Download“) zur Verfügung.

6.2 Bei den Inhalten kann es sich um eigene Inhalte von SAS handeln, oder aber um Inhalte des Nutzers oder von Dritten (z.B. herstellerseitige Druckinformationen). Drittinhalte macht SAS als solche erkennbar, soweit sich dieser Umstand nicht bereits aus dem Drittinhalt selbst ergibt.
Soweit es sich bei den Inhalten erkennbar um solche von Dritten handelt, weist SAS hiermit darauf hin, dass SAS zu einer umfassenden Prüfung der Inhalte in der Regel nicht in der Lage ist.

6.3 Zum Download bestimmte Inhalte (z.B. Konformitätserklärungen) sind entsprechend gekennzeichnet oder durch eine entsprechende Funktion für den Download vorgesehen (z. B. durch einen Download-Button). Nur derart zum Download bestimmte Inhalte dürfen durch den Nutzer heruntergeladen werden.
An den ordnungsgemäß heruntergeladenen Inhalten erhält der Nutzer jeweils ein einfaches, nicht-ausschließliches Recht zur Nutzung der betreffenden Inhalte zu eigenen unternehmensinternen Zwecken.

6.4 Ein Anspruch des Nutzers auf Verfügbarhaltung fremder Inhalte auf der Plattform und/oder auf deren Zugriff durch den Nutzer besteht nicht. SAS kann auf der Plattform verfügbare eigene Inhalte und solche Dritter (im Rahmen der vorhandenen Nutzungsrechte) jederzeit ändern, durch neue Fassungen ersetzen oder aus der Plattform entfernen.

6.5 Soweit als Funktion vorhanden, kann der Nutzer eigene Inhalte (z. B. selbst entwickelte Druckdateien bzw. Druck-Jobs) in die Plattform einstellen („Upload“) und dort z. B. innerhalb seines ihm zu Verfügung stehenden geschützten Bereichs vorhalten und/oder anderen Plattformnutzern zugänglich machen.
Mit dem Einstellen der Inhalte räumt der Nutzer SAS jeweils das nicht-ausschließliche, unentgeltliche und übertragbare Recht ein, diese Inhalte auf den Servern zu speichern, anderen Nutzern und/oder – soweit durch den Nutzer auf der Plattform im Rahmen dafür vorgesehener Funktionen aktiviert – sonstigen Dritten zugänglich zu machen sowie zur Bearbeitung und Vervielfältigung, soweit dies für die Vorhaltung, Anzeige oder Zugänglichmachung (soweit durch den Nutzer aktiviert) der Inhalte und/oder für den Betrieb der Plattform sonst wie erforderlich ist.
Soweit durch den Nutzer eingestellte Inhalte von diesem unter Verwendung hierzu verfügbarer Funktionen (z. B. Lösch-Button) wieder entfernt werden, erlöschen die vorstehend eingeräumten Nutzungsrechte mit Wirkung für die Zukunft. SAS bleibt jedoch berechtigt, zu Sicherungs- und/oder Nachweiszwecken erstellte Vervielfältigungen aufzubewahren. Ebenso bestehen bleiben die (anderen Plattformnutzern) an bereits heruntergeladenen Inhalten etwaig eingeräumten Rechte.

6.6 Der Nutzer ist für die von ihm eingestellten Inhalte voll verantwortlich. SAS ist nicht verpflichtet, die Inhalte auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Aktualität, Qualität und Eignung der Inhalte für einen bestimmten Zweck zu überprüfen.
Mit der Einstellung von Inhalten erklärt der Nutzer gegenüber SAS verbindlich, dass der Nutzer

  • die Inhalte angemessen auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Aktualität, Qualität und Eignung geprüft hat sowie
  • zum Einstellen der betreffenden Inhalte in die Plattform und zur Einräumung der o. a. Nutzungsrechte berechtigt und in der Lage ist.

6.7 SAS behält sich das Recht vor, das Einstellen von Inhalten abzulehnen und/oder bereits eingestellte Inhalte ohne vorherige Ankündigung zu bearbeiten, zu sperren oder zu entfernen, sofern das Einstellen der Inhalte durch den Nutzer oder die eingestellten Inhalte selbst einen Verstoß gegen diese Partbox-NB darstellt oder anderweit rechtswidrig ist (z.B. weil die Inhalte mit Rechten Dritter belastet sind). SAS wird hierbei auf die berechtigten Interessen des Nutzers angemessen Rücksicht nehmen und das mildeste Mittel zur Abwehr des Rechtsverstoßes wählen.



7. VERFÜGBARKEIT DER PLATTFORM

7.1 Der Nutzer hat keinen Anspruch auf eine durchgängige Verfügbarkeit der unentgeltlich nutzbaren Funktionen. Insbesondere kann SAS jederzeit aufgrund

  • einer akuten Bedrohung ihrer Daten, Hard- und/oder Softwareinfrastruktur bzw. derjenigen ihrer Vertragspartner durch äußere Gefahren (z. B. Viren, Port-Hacking, Angriffe durch Trojaner), oder aufgrund
  • einer erheblichen Gefährdung der Sicherheit des Netzbetriebes oder der Netzintegrität
den Zugang zu den unentgeltlich nutzbaren Funktionen vorübergehend einschränken.

7.2 In Bezug auf etwaig auf der Plattform verfügbare entgeltpflichtige Funktionen gewährleistet SAS eine Verfügbarkeit der entgeltpflichtigen Funktionen von 98,0% bei einer Betrachtungsweise über einen 12-Monats-Zeitraum.
Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit gelten einzelne Ausfälle sowie Beeinträchtigungen bei der Erreichbarkeit der entgeltpflichtigen Funktionen während der regulären Wartungsfenster und/oder während mit dem Nutzer abgestimmter Wartungs-, Installations- oder Umbauarbeiten, sowie geplante und mit dem Nutzer abgestimmte Abschaltungen oder Außerbetriebnahmen während dieser Zeiten.
Die regulären Wartungsfenster liegen Montag bis Freitag jeweils zwischen 24:00 Uhr und 06:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit (CET) sowie an Wochenenden und deutschen Feiertagen. SAS wird sich bemühen, Nichtverfügbarkeiten während der regulären Wartungsfenster möglichst gering zu halten.
Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit gelten weiter Zeiträume, in welchen die entgeltpflichtigen Funktionen aufgrund von technischen oder sonstigen Umständen, die nicht im Einflussbereich von SAS liegen (z. B. höhere Gewalt, Störungen in den Telekommunikationsleitungen, Verschulden Dritter) nicht oder nur eingeschränkt verfügbar sind.
Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit gelten weiter Zeiträume, in welchen SAS aufgrund

  • einer akuten Bedrohung ihrer Daten, Hard- und/oder Softwareinfrastruktur bzw. derjenigen ihrer Vertragspartner durch äußere Gefahren (z. B. Viren, Port-Hacking, Angriffe durch Trojaner), oder aufgrund
  • einer erheblichen Gefährdung der Sicherheit des Netzbetriebes oder der Netzintegrität
den Zugang zu der Plattform und/oder dessen entgeltpflichtigen Funktionen vorübergehend einschränkt. SAS wird bei einer solchen Entscheidung auf die berechtigen Interessen ihrer Vertragspartner soweit als möglich Rücksicht nehmen und alles SAS Zumutbare unternehmen, um die Zugangsbeschränkung schnellstmöglich aufzuheben.

7.3 Die Verantwortlichkeit von SAS für die verwendeten Komponenten endet an den Datenschnittstellen des Rechenzentrums von SAS bzw. deren Subunternehmer zu den öffentlichen Datennetzen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.



8. SPERRUNG DES ZUGANGS

8.1 SAS ist berechtigt, den Zugang des Nutzers zu der Plattform oder zu einzelnen Funktionen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Nutzer gegen diese Partbox-NB, gegen anderweitige Vereinbarungen mit SAS oder gegen geltendes Recht verstößt.
Bei der Entscheidung über eine Sperrung sowie über deren Dauer wird SAS die berechtigten Interessen des Nutzers angemessen berücksichtigen.

8.2 SAS ist berechtigt, den Zugang des Nutzers zu entgeltpflichtigen Funktionen vorübergehend zu sperren, wenn und solange sich der Nutzer mit der Zahlung etwaig fälliger Entgelte in Verzug befindet.

8.3 Im Falle einer Sperrung gemäß der vorstehenden Ziff. 8.1 oder 8.2 hat der Nutzer keinen Anspruch auf Rückerstattung etwaig bereits gezahlter Entgelte.

8.4 Nach Wegfall des Sperrgrundes wird SAS den Zugang des Nutzers innerhalb eines angemessenen Zeitraums wieder freigeben. Im Fall einer berechtigten dauerhaften Sperrung ist der Nutzer zu einer Nutzung der Plattform und der darauf verfügbaren Funktionen dauerhaft nicht mehr berechtigt. In beiden Fällen informiert SAS den Nutzer hierüber (z. B. per E-Mail oder mittels einer Nachricht bei einem Log-In-Versuch des Nutzers).



9. ÄNDERUNG VON FUNKTIONEN

9.1 Inhalt, Umfang und Funktionsweise der auf der Plattform verfügbaren Funktionen können sich im Laufe der Nutzung ändern, insbesondere im Rahmen der üblichen Produkt- Fortentwicklung bei SAS.

9.2 Der Nutzer hat keinen Anspruch auf die Beibehaltung unentgeltlich nutzbarer Funktionen in der ihm bekannten Form.

9.3 Über Änderungen entgeltpflichtiger Funktionen wird SAS den Nutzer möglichst zeitnah und vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen schriftlich, in Textform (z. B. per E-Mail) oder auf der Plattform in Kenntnis setzen, sofern diese Änderungen nach billigem Ermessen von SAS erhebliche Auswirkungen auf die Nutzung der betreffenden entgeltpflichtigen Funktionen durch den Nutzer haben.
Soweit die Änderungen dem Nutzer nicht zumutbar sein sollten, kann er den betreffenden Änderungen innerhalb von 30 Kalendertagen ab Zugang der o. a. Mitteilung schriftlich oder per E-Mail widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch und setzt der Nutzer die Nutzung der (ggf. geänderten) entgeltpflichtigen Funktionen nach Ablauf der Widerspruchsfrist fort, so gelten die Änderungen ab Fristablauf als wirksam vereinbart.
Widerspricht der Nutzer den Änderungen und ist SAS die weitere Bereitstellung der entgeltpflichtigen Funktionen in der unveränderten Form unmöglich oder unzumutbar (z. B. weil eine Änderung aus Sicherheitsgründen zwingend vorgenommen werden muss), so ist SAS zur sofortigen Kündigung der Bereitstellung der betreffenden Funktionen berechtigt oder, falls eine solche Teilkündigung nicht möglich oder zulässig sein sollte, zur Kündigung der gesamten Nutzung.



10. VERGÜTUNG UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN; AUFRECHNUNG

10.1 Für die Bereitstellung der Plattform sowie für die etwaig vereinbarte Bereitstellung zusätzlich entgeltpflichtiger (Zusatz-) Funktionen bezahlt der Nutzer an SAS die jeweils vereinbarten Entgelte.

10.2 Soweit etwaig innerhalb der Plattform Produkte oder Leistungen von SAS und/oder von Dritten zur Verfügbarkeit im elektronischen Geschäftsverkehr dargestellt werden (vgl. Ziff. 5.2), gelten die dort angegebenen Preise und Vergütungen.

10.3 Vereinbarte Preise, Vergütungen und Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer sowie zuzüglich aller sonstigen etwaig einschlägigen Steuern, Gebühren und sonstigen Abgaben.

10.4 Die Bezahlung erfolgt gemäß den vereinbarten Zahlungsmodalitäten oder durch eine der auf der Plattform jeweils verfügbare Bezahlmethode (z.B. Kreditkarte). Ein Anspruch des Nutzers auf eine bestimmte Bezahlmethode besteht nicht.

10.5 Ist für die Bereitstellung der Plattform und/oder vereinbarter entgeltpflichtiger (Zusatz-) Funktion eine unbestimmte Laufzeit vereinbart, so wird das Entgelt jeweils im Voraus zu Beginn der vereinbarten Abrechnungsperiode in Rechnung gestellt. Ist für die Bereitstellung eine feste Laufzeit („Gesamtlaufzeit“) vereinbart, so wird das Entgelt dem Nutzer im Voraus für die Gesamtlaufzeit in Rechnung gestellt.

10.6 In Rechnung gestellte Beträge werden fällig mit Zugang der jeweiligen Rechnung bei dem Nutzer und sind von diesem innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu leisten.

10.7 Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Nutzer nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.



11. HAFTUNG UND HAFTUNGSBEGRENZUNG

11.1 Soweit der Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eröffnet ist, ist die Haftung von SAS nach Maßgabe des § 44a TKG begrenzt. Außerhalb des Anwendungsbereichs des TKG richtet sich die Haftung von SAS dagegen nach den folgenden Bestimmungen.

11.2 SAS haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, und zwar nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.

11.3 Sollte dem Nutzer durch die Nutzung der Plattform und/oder von hierauf verfügbaren unentgeltlichen Funktionen ein Schaden entstehen, so haftet SAS nur, soweit der Schaden aufgrund der vereinbarungsgemäßen Nutzung der Plattform und/oder dieser Funktionen entstanden ist, und nur bei Vorsatz (einschließlich Arglist) und bei grober Fahrlässigkeit von SAS bzw. ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder einfachen Erfüllungsgehilfen.

11.4 Im Rahmen der Nutzung entgeltpflichtiger Funktionen haftet SAS unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen.
Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, auf deren Einhaltung der Nutzer vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht (sog. Kardinalpflicht), ist die Haftung von SAS auf die vertragstypisch vorhersehbaren Schäden beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
Im Falle einer Haftung von SAS nach dem vorstehenden Absatz ist diese Haftung weiter der Höhe nach pro Schadensfall auf einen Betrag i. H. v. EUR 100.000,-- und insgesamt je Kalenderjahr auf einen Betrag i. H. v. EUR 250.000,-- begrenzt.
SAS unterstellt, dass die vorstehende summenmäßige Haftungsbegrenzung der Höhe nach ausreichend ist, um im Schadensfall den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden des Nutzers abzudecken. Sollte dem Nutzer diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung des typischerweise vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinen, so hat der Nutzer SAS hierauf hinzuweisen, damit eine Absicherung gegen ein eventuell höheres Haftungsrisiko erfolgen kann.

11.5 Die Haftung für Datenverlust bzw. Datenvernichtung ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Nutzer eingetreten wäre.

11.6 Die Haftung für Arglist, Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

11.7 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Angestellten von SAS.



12. GEHEIMNISSCHUTZ; DATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT

12.1 Die Parteien haben alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten Informationen und Kenntnisse – insbesondere Geschäftsgeheimnisse nach § 2 Nr. 1 Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) – und sonstige vertrauliche Informationen – etwa technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art sowie sämtliche zum Zweck des Vertrages zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere solche Informationen, die sich aus geschützten Unterlagen ergeben – geheim zu halten und vor unberechtigter Kenntnisnahme, Bekanntgabe, Vervielfältigung, Verwendung und vor sonstigem Missbrauch durch nicht an der Vertragsdurchführung beteiligte Dritte zu schützen („Geheimnisschutzpflicht“).
Die Parteien sind verpflichtet, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um der vorstehenden Geheimnisschutzpflicht nachzukommen.

12.2 Keine vertraulichen Informationen sind solche Informationen, die von der offenlegenden Partei allgemein veröffentlicht werden oder die allgemein zugängliche Erkenntnisse darstellen.

12.3 Sofern SAS sich zur Erbringung der sich aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis ergebenen Leistungen Dritter bedient, ist SAS berechtigt, vertrauliche Informationen und Daten des Nutzers gegenüber diesen Dritten offen zu legen, soweit dies für die vertragsgemäße Leistungserbringung erforderlich ist. SAS wird den/die Dritten auf vertraulichen Umgang mit den Vertraulichen Informationen und Daten verpflichten.

12.4 SAS ist weiter zur Offenlegung von Vertraulichen Informationen und von Daten des Nutzers berechtigt, soweit SAS hierzu aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnungen verpflichtet ist, und weiter soweit es sich um Dritte handelt, die gemäß ihrem Beruf zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

12.5 Soweit SAS für den Nutzer eine Auftragsverarbeitung (im Sinne des Art. 28 der Datenschutz-Grundverordnung) durchführt, schließen die Parteien eine Vereinbarung über Auftragsverarbeitung.

12.6 Jede Partei trägt in ihrem Verantwortungsbereich die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der für sie geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.



13. VERWENDUNG NICHT-PERSONENBEZOGENER DATEN

13.1 Soweit SAS im Rahmen der Nutzung der Plattform durch den Nutzer oder anderweit im Verlauf der Vertragsdurchführung nicht-personen-bezogene Daten des Nutzers erhält (z. B. Geräteeigenschaften, Performance-Parameter, sonstige rein technische Angaben), so darf SAS diese Daten zeitlich unbefristet (z. B. zur Produkt-Weiterentwicklung und zur Verbesserung des Leistungsangebotes) verarbeiten und verwenden.

13.2 Die vorstehende Ziff. 13.1 gilt entsprechend für solche Daten, die durch SAS nach Erhalt derart anonymisiert oder pseudonymisiert werden, dass es sich nicht um personenbezogene Daten handelt.



14. BEGINN, LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG; BEENDIGUNG DER NUTZUNG

14.1 Die Bereitstellung und Nutzung der auf der Plattform etwaig unentgeltlich nutzbaren Funktionen kann von jeder Partei ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Dasselbe gilt für eine dem Nutzer etwaig zeitlich befristete unentgeltliche Bereitstellung der Plattform (z.B. unentgeltlicher Testzugang).

14.2 Die Bereitstellung etwaig vereinbarter entgeltpflichtiger (Zusatz-) Funktionen beginnt mit deren Freischaltung durch SAS.

14.3 Ist für die Bereitstellung der Plattform und/oder für die etwaig vereinbarte Bereitstellung zusätzlich entgeltpflichtiger (Zusatz-) Funktionen eine feste Laufzeit („Gesamtlaufzeit“) vereinbart, so endet die Bereitstellung mit Ablauf dieser Gesamtlaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Andernfalls läuft die Bereitstellung der Plattform sowie etwaig vereinbarter entgeltpflichtiger Funktionen auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von dreißig Kalendertagen zum Monatsende gekündigt werden.

14.5 Mit Wirksamwerden der Kündigung endet das Recht des Nutzers zur Nutzung der von der Kündigung betroffenen Funktionen, und SAS ist berechtigt, den Zugang zu den Funktionen zu sperren. Im Falle der Kündigung des gesamten Vertragsverhältnisses ist SAS berechtigt, den Zugang zu der Plattform zu sperren.
SAS ist weiter berechtigt, nach Ablauf von 30 Kalendertagen ab Wirksamwerden der Kündigung, die Löschung aller zu den betreffenden Funktionen gehörenden und von der Kündigung betroffenen Daten des Nutzers vorzunehmen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.



15. AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN; VERBOT DER WEITERVERÄUSSERUNG; RÜCKTRITTSRECHT

15.1 Innerhalb der Plattform durch SAS und/oder durch Dritte etwaig angebotene Produkte oder Leistungen (vgl. insb. Ziff. 5) können Ausfuhrbeschränkungen unterliegen. Derartige Beschränkungen ergeben sich insbesondere aus dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) sowie gem. dessen § 12 erlassenen Rechtsverordnungen, der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates (Dual-Use-Verordnung) sowie ihrer Ergänzungen und/oder nach anderen Gesetzen und/oder Verordnungen – einschließlich der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 v. 27. 5. 2002 (ABl. EG Nr. L 139 S. 9) und der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 v. 27. 12. 2001 (ABl. EG Nr. L 344 S. 70). Ferner können sich Ausfuhrbeschränkungen aus der natürlichen oder juristischen Person des Nutzers, Mitarbeitern des Nutzers und/oder aus natürlichen oder juristischen Personen im geschäftlichen Umfeld des Nutzers ergeben. Dies gilt insbesondere, wenn der Nutzer und/oder eine der genannten Personen in einer Liste genannt werden, die aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 v. 27. 5. 2002 (ABl. EG Nr. L 139 S. 9) und/oder der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 v. 27. 12. 2001 (ABl. EG Nr. L 344 S. 70) geführt wird.
Die vorstehend angeführten Gründe und Vorschriften für eine Ausführbeschränkung werden im Folgenden zusammenfassend „Ausfuhrbeschränkungs-Bestimmungen“ genannt.

15.2 Der Nutzer ist verpflichtet, in seinem Verantwortungsbereich die Vereinbarkeit etwaiger Bestellungen mit den einschlägigen Ausfuhrbeschränkungs-Bestimmungen frühestmöglich zu überprüfen. Etwaige Bedenken hat der Nutzer SAS und/oder dem jeweiligen Dritten – je nachdem wer Adressat der Bestellung ist – unverzüglich und schriftlich mitzuteilen.
Der Nutzer ist weiter verpflichtet dem jeweiligen Adressat der Bestellung auf Anforderung unverzüglich alle Angaben zu machen und Informationen zu übermitteln, die für die Prüfung eines etwaigen Verstoßes gegen Ausfuhrbeschränkungs-Bestimmungen relevant sein können.

15.3 Eine Weiterveräußerung oder sonstige Überlassung der durch SAS und/oder den sonstigen Lieferanten gelieferten Produkte und/oder erbrachten Leistungen ist dem Nutzer allein an solche Dritten gestattet, an die der jeweilige Lieferant ohne einen Verstoß gegen Ausfuhrbeschränkungs-Bestimmungen auch selbst liefern könnte. Dies gilt nicht, wenn der Nutzer dem Lieferanten eine Endverbleibsbescheinigung erteilt hat; in diesem Fall ist die Weiterveräußerung an andere als den darin genannten Enderwerber untersagt.

15.4 SAS ist berechtigt, von einem mit dem Nutzer über Produkte und/oder Leistungen etwaig geschlossenen Vertrag zurückzutreten, wenn triftige Gründe vorliegen für die Annahme, dass der Vertragsschluss und/oder dessen Durchführung, insbesondere die Lieferung der Produkte und/oder Leistungen an den Nutzer, gegen Ausfuhrbeschränkungs-Bestimmungen verstößt bzw. verstoßen würde. Dies gilt auch, wenn die betreffenden Ausfuhrbeschränkungs-Bestimmungen erst nach Vertragsabschluss, aber vor dem physischen Export der Ware aus dem Gebiet der Europäischen Union erlassen werden.
Das vorstehende Rücktrittsrecht gilt auch zu Gunsten der sonstigen innerhalb der Plattform anbietenden Lieferanten.

15.5 Der Nutzer haftet SAS für sämtliche Schäden und Kosten, die SAS dadurch entstehen, dass er bei SAS ein Produkt bestellt und/oder mit SAS einen Vertrag über die Lieferung eines Produkts und/oder die Erbringung einer Leistung abschließt, dessen Lieferung / deren Erbringung zum Zeitpunkt der Bestellung oder, falls dem Vertragsabschluss keine Bestellung vorausging, des Vertragsabschlusses durch geltende Ausfuhrbeschränkungs-Bestimmungen untersagt oder eingeschränkt ist.
Treten solche Bestimmungen nach dem zuvor genannten Zeitpunkt in Kraft, haftet der Nutzer nur, wenn die Ausfuhrbeschränkung aufgrund der natürlichen oder juristischen Person des Nutzers, Angestellten des Nutzers und/oder natürliche oder juristische Personen im geschäftlichen Umfeld des Nutzers erlassen wurde.

15.6 SAS haftet dem Nutzer nicht für Schäden und/oder Kosten, die ihm aus einem Rücktritt vom Vertrag gemäß dieser Ziff. 15 ergeben.



16. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

16.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen SAS und dem Nutzer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

16.2 Gerichtsstand ist das für den Sitz von SAS örtlich und sachlich zuständige Gericht. SAS ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Nutzers Klage zu erheben.

16.3 Erfüllungsort ist für beide Parteien der Sitz von SAS.